Voraussetzungen zur Teilnahme am Tournier

1) Anmeldung zum I.B.Y.T Turnier / Fristen

Teams, die an einer Teilnahme am I.B.Y.T. interessiert sind, müssen sich innerhalb der Frist bewerben, die der 15.03.2023 ist. Die Positionen werden nach dem Prinzip „Ffirst come, first served“ abgedeckt, und das macht die Frühbuchung wichtig. 


2) Welche Länder dürfen an dem Turnier I.B.Y.T teilnehmen

Alle Länder, Mitglieder von FIBA, die von Griechenland anerkannt sind.


3) Mannschaften, die an dem Turnier I.B.Y.T teilnehmen dürfen

Alle Vereinsmannschaften aus Griechenland und aus der ganzen Welt. Die an dem Turnier I.B.Y.T teilnehmenden Mannschaften sollen nicht unbedingt Klubteams sein. Kreis- oder Gebiets-, Städtisch- und Landesbasketballauswahlen, Sportnachwuchsakademien, und noch andere jugendliche Basketballteams können auch an dem Turnier I.B.Y.T teilnehmen. 


4) Alter der Sportler und Sportlerinnen, die an dem Turnier I.B.Y.T teilnehmen dürfen.

Altersgruppe U14 Jungen und Mädchen, Jahrgang 2009 und später. 

Altersgruppe U16 Jungen und Mädchen, die 2007 und später geboren sind.  

Hinweis: Jedes Team hat das Recht, bis zu 4 im Vorjahr geborene Athleten aus der vorhergesagten Altersklassenkategorie einzusetzen.

 
5) Teilnahmefrist

Es ist klar, dass Mannschaften, die sich früh genug im Bezug auf den Endtermin der Registrierung melden, einen Vorteil gegenüber anderen Mannschaften haben werden, was die Teilnahme an dem Turnier und die Unterkunft in den besten Hotels der Gemeinde von Marathon angeht, da die Zahl der teilnehmenden Mannschaften pro Altersgruppe, sowie die Zahl der zur Verfügung stehenden Zimmer – wegen der Hochsaison – begrenzt ist („First come, first served“ basis). Endtermin der Registrierung ist der 15/03/2023.

6) Einhaltung der Fristen für die Einzahlung der Registrierungsgebühr und des Restbetrags des ausgewählten Pakets

Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme einer Mannschaft an dem I.B.Y.T Turnier ist Ihr vorheriger rechtzeitiger Kontakt mit dem Organisationskomitee und Ihre rechtzeitige Registration am Turnier durch Banküberweisung der Registrierungsgebühr. Die Registrierungsgebühr ist keine extra Gebühr, sondern Teil des von Ihnen ausgewählten Pakets (20% des totalen Betrags für die ganze Mannschaft). Die Mannschaften sollen zu einem späteren Termin nur den Restbetrag (80%) bezahlen. Endtermin für die Bezahlung des Restbetrags ist der 06/05/2023.

7) Identifikation der persönlichen Daten

a) Alle Mitglieder der Delegationen aus dem Ausland, Leiter, Sportler, Sportlerinnen, Trainer, Begleiter, etc., müssen aus Ländern, die von Griechenland anerkannt sind, kommen und müssen auch die Erlaubnis / das Recht besitzen, in Griechenland einzureisen.
b) Alle Mitglieder der Delegationen Leiter, Sportler, Sportlerinnen, Trainer, Begleiter, etc., müssen die Identifikationsprozedur (Akkreditierung) akzeptieren, indem sie offiezielle Dokumente, wie Passport oder Ausweis mit Foto vorlegen. Nach der Identifikationsprozedur werden Turnierausweise erstellt und dadurch wird nicht nur die Sicherheit während der Wettkämpfe, sondern auch die Unparteilichkeit und Gültigkeit der Wettkämpfe gewährleistet.

 8) Verpflichtungen – Versicherung – Haftung

Der Delegationsleiter oder der Trainer wird im Namen aller Mitglieder und Begleiter der Mannschaft bei der Akkreditation eine förmliche, ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben, dass die I.B.Y.T Organisationskomitee für Unfälle oder Verletzungen, die vor, während oder nach den Wettkämpfen, bzw. für alle Schäden, die an Menschen und an Sachen erfolgen würden, nicht verantwortlich ist.

Der Delegationleiter oder der Trainer übernimmt die Verantwortung in vollem Maße, bzw. einzeln die Mitglieder der Mannschaft, die Führer und ihre Begleiter sind selbst für ihre Gesundheit, Werte und für sich selbst verantwortlich.

Der Delegationsleiter oder der Trainer muss gleich nach der Ankunft und der Akkreditation alle nötigen Unterlagen vorlegen, die nachweisen, dass jeder Spieler / jede Spielerin, Leiter und Begleiter eine gültige internationale Kranken- / Unfallversicherung hat (Europäische Krankenversicherungskarte EHIC oder International Health Insurance IHI, Individual- oder Gruppenversicherung) und dass die ganze Delegation die Materialverantwortung für Schäden, die Manche ihrer Mitglieder hervorrufen würden, übernimmt. (z.B. Beschädigung / Verlust von Sachen im Hotel, in der Sporthalle u.s.w.).

Die I.B.Y.T Organisationskomitee übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die infolge einer Änderung oder Annullierung der Tour der Mannschaft außerhalb des Einflussbereiches der I.B.Y.T Organisationskomitee auftreten würden (Force Majeure). Solche Fälle / Ereignisse sind zum Beispiel, Krieg, Bedrohung durch Krieg, Aufruhr, terroristische Aktivitäten, natürliche oder nukleare Katastrophen, technische Probleme mit dem Transport, Streiks jeder Art, Feuer oder Unwetter, oder ähnliche Umstände außerhalb der Kontrolle der I.B.Y.T Organisationskomitee.

Die I.B.Y.T Organisationskomitee übernimmt keine Verantwortung für die Mitglieder der Mannschaft, wenn sie gegen Gesetze oder Vorschriften der Länder verstoßen, die sie während ihrer Reise besuchen.

Der Unterzeichner (Delegationsleiter oder der Trainer) bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Registrationsformular, dass alle Bedingungen und Voraussetzungen registriert sind und dass er im Namen des Vereins die Bezahlung der pauschalen Registrierungsgebühr (aller Spieler), sowie die Bezahlung des Restbetrags übernimmt. Buchungen ohne den Stempel des Vereins und die Unterschrift des zuständigen Leiters oder Trainers sind nicht gültig.

 9) Akzeptanz der Regeln und der Vorschriften des Turniers – Verhalten

Die Mannschaften, die an dem I.B.Y.T Turnier teilnehmen möchten, ihre Trainer und ihre Begleiter müssen die Vorschriften von I.B.Y.T annehmen. Darüber können Sie auf dem Link I.B.Y.T „Turnierregeln“ lesen. Die Anmeldung und die Bezahlung der Anmeldungsgebühr bedeuten automatisch die Akzeptierung der Regeln der Abwicklungsordnung, der Wettkampfführung und der Entscheidungen der Schiedsrichter. Die Mannschaften, der Delegationsführer, der Trainer und die Begleiter müssen sich im Geist von Fair Play während des Turniers und der Wettkämpfe benehmen. 

Da Teams aus der ganzen Welt an dem I.B.Y.T Turnier teilnehmen, sind die Toleranz für die anderen Mannschaften, der gegenseitige Respekt und der ehrliche Wettbewerb grundlegend wichtig. Spieler aber auch Mannschaften können von den Organisatoren des I.B.Y.T Turniers ausgeschlossen werden, die die grundlegenden Normen des menschlichen Benehmens nach mehrmaligen Bitten und Mahnungen nicht leisten (z.B.: sich rassistisch benehmen, anderer Leute die grundlegende menschliche Würde verletzen, die Mentalität von Fair Play nicht akzeptieren, sich gewaltsam und aggressiv benehmen). Die Organisationskommission wird dann den Vertrag mit der Mannschaft einseitig auflösen und rechtsmässig vorgehen.

 10) Lösung von Rechtsstreitigkeiten

Bitte, nehmen Sie sich in Acht, dass Rechtsstreitigkeiten, die möglicherweise auftreten würden, nach dem Zypriotischen Recht vor einem Zypriotischen Gericht ausgetragen werden.

11) Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben in den Beschreibungen der I.B.Y.T Organisationskomitee sind, nach bestem Wissen und Gewissen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig, aber die Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Preise, Dienstleistungen, Spielprogramm, Turnierregeln oder sonstige Angaben jederzeit, zu ändern. Wenn es irgendeine Änderung geben wird, wird die Organisationskomitee Sie rechtzeitig benachrichtigen und sicherlich bevor Sie die Registrationsgebühr überweisen.


12) Keine Annahme für zusätzliche Leistungen.


Bitte beachten Sie, dass das Organisationskomitee keine Verantwortung für Leistungen oder Dienste trägt, die nicht auf der offiziellen Website oder in den echten Broschüren von I.B.Y.T.beschrieben werden. Das Organisationskomitee ist aber bereit Sonderwünsche der Mannschaften gegen einen günstigen Aufpreis zu verwirklichen.


13) Nicht ausreichenede Zahl von registrierten Mannschaften

Es kann sein, dass die Zahl der registrierten Mannschaften einer bestimmten Altersgruppe bzw. einer Geschlechtsgruppe nicht ausreichend ist. Dann ist die Ausführung der Wettkämfe dieser Gruppe nicht möglich. Die I.B.Y.T. Organisatioskomitee wird diese Wettkämfe rechtzeitig annullieren und den registrierten Mannschaften die bezahlten Registrationsgebühren zurückerstatten.


14) Fotos – Videos

Der Unterzeichner (Delegationsleiter oder der Trainer) bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Registrationsformular, dass die I.B.Y.T. Organisationskomitee Foto- bzw. Videomaterial von der ganzen Mannschaft oder einzelner Spieler / Spielerinnen für Werbungszwecke auf ihrer Internetseite oder in ihren Broschüren veröffentlichen darf. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und schriftlich (spätestens bis 30/04/2023), die Namen derjenigen Mitglieder Ihrer Mannschaft, die keine Veröffentlichung ihrer Fotos wünchen.